
Schwarzfahren
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Schwarzfahren: Alles was wichtig ist
Schwarzfahren
Fahren ohne Billett – im Volksmund auch Schwarzfahren genannt – ist verboten, kostet Geld und führt zu einem Eintrag im Schwarzfahrerregister.
Busse
Schwarzfahren kostet Geld. Je häufiger ein Schwarzfahrer oder eine Schwarzfahrerin erwischt wird, desto teurer wird es. Wer nicht zahlt, wird betrieben.
VBZ
Die Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ) berechnen einen „Zuschlag“ von Fr. 100 (1. Vorfall), Fr. 140 (2. Vorfall) und Fr. 220 (3. Vorfall) – meistens mit Strafanzeige.
Strafantrag
Neben einem Zuschlag für das Schwarzfahren können die Verkehrsbetriebe in der Schweiz (SBB, VBZ, BVB, VBSG, BERNMOBIL, etc.) einen Strafantrag stellen.
Zuschlag + Busse
Auf Antrag (Art. 57 Abs. 3 PBG) wird mit Busse (ca. Fr. 300-400) bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne gültigen Fahrausweis ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr benützt.
Graufahrer
Wer einen erheblichen Teil des Fahrkartenpreises bezahlt hat, darf allenfalls als Graufahrer, nicht aber als Schwarzfahrer behandelt werden. Beispiel: Zuschlag für’s Velo fehlt.
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Telefonische Rechtsberatung
Rufen Sie uns an, wenn Sie „kurz mal ne Frage“ haben – wir sind hier um Ihnen zu helfen! Ein Anruf lohnt sich, weil wir wissen worauf es ankommt! Gerne können Sie uns auch nach einer Zweitmeinung fragen oder Prozessaussichten besprechen. Wir unterstützen Grau- und Schwarzfahrer. Die Abrechnung erfolgt über die Telefonrechnung. Einfacher und schneller geht es nicht!
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Antworten auf häufige Fragen
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Online Rechtsauskunft
Wir lassen Sie nicht alleine. Mit der telefonischen Rechtsberatung und unserem Online Service bekommen Sie Alles aus einer Hand! Das heisst: Sie können uns per E-Mail oder Post Unterlagen zuschicken und auch wir schreiben für Sie Briefe an die Gegenpartei oder rechtssichere Eingaben an Schweizer Behörden.
Und das Beste ist: Wir können es jetzt sofort machen. Testen Sie uns!
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Mehr als 95% unserer Kunden sind sehr zufrieden.

Sehr kompetente und menschliche Beratung. Mir wurde zugehört und mein Anliegen ernst genommen. Die E-Mail Bestätigung war hilfreich.
Peter S. (kaufmännischer Angestellter)

Meine Fragen wurden ohne Umschweife kompetent und professionell beantwortet. Das war echt hilfreich. Vielen Dank – ich komme sicher wieder!
Vreny B. (Primarlehrerin)

Top Rechtsanwalt: Sympatisch, intelligent und seriös. Weiter so! Sie helfen den Leuten mit der online Rechtsauskunft sehr gut weiter.
Viktor N. (Verkäufer)

Ihre Beratung am Telefon in Sachen Schwarzfahren war spitze. Ich werde mich bei weiteren Rechtsfragen gerne wieder melden.
Andreas N. (Teamleiter)
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